{"id":209208,"date":"2023-03-15T06:00:16","date_gmt":"2023-03-15T06:00:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ziptuning.com\/de\/terms-and-conditions\/"},"modified":"2023-03-15T06:00:16","modified_gmt":"2023-03-15T06:00:16","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ziptuning.com\/de\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"<p><strong>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN WWW.ZIPTUNING.COM<\/strong>Artikel 1. Definitionen F\u00fcr die Zwecke dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:<strong>Lieferant: <\/strong>ASA BV, auch unter dem Namen ZIPtuning und ZIPtuning.com firmierend.<strong>Kunde:<\/strong> Der Kunde, der mit dem Lieferanten einen Kaufvertrag oder einen anderen Vertrag \u00fcber Tuningsoftware im Rahmen seiner gesch\u00e4ftlichen oder beruflichen T\u00e4tigkeit abschlie\u00dft.<strong>Software: <\/strong>Die \u00c4nderung von Software f\u00fcr elektronische Steuerger\u00e4te von Kraftfahrzeugen. Die Software ist eine Dienstleistung, die der Lieferant dem Kunden verkauft. Der Verwendungszweck der Software ist die Nutzung der Software f\u00fcr Wettbewerbszwecke auf der Rennstrecke und\/oder auf geschlossenen Rennstrecken. Die Software ist nicht f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr bestimmt.<strong>Kauf: <\/strong>Der Kauf der Software, bei dem der Kunde beim Lieferanten online Guthaben kauft, um die Software \u00fcber die Website ziptuning.com zu erwerben.<strong>Parteien: <\/strong>Der Lieferant und der Kunde.<strong>Artikel 2. Anwendbarkeit <\/strong>2.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachstehend: &#8222;die Bedingungen&#8220;) gelten f\u00fcr alle Angebote und Vertr\u00e4ge, aufgrund derer der Kunde Software kauft oder mit dem Lieferanten einen anderen Vertrag \u00fcber Dienstleistungen oder Waren, die direkt oder indirekt mit der Software zusammenh\u00e4ngen, abschlie\u00dft. 2.2 Abweichungen und Erg\u00e4nzungen zu den Bedingungen sind nur g\u00fcltig und verbindlich, wenn und soweit sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. 2.3 Die Anwendbarkeit von allgemeinen oder Standardbedingungen des Kunden wird vom Lieferanten nicht akzeptiert und wird ausdr\u00fccklich abgelehnt. Die vorliegenden Bedingungen haben in jedem Fall Vorrang vor den vom Abnehmer aufgestellten allgemeinen oder Standardbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten und einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang. 2.4 Sollte eine Bestimmung der Gesch\u00e4ftsbedingungen nichtig, ung\u00fcltig oder ung\u00fcltig sein, so hat dies keinen Einfluss auf die anderen Bestimmungen der Gesch\u00e4ftsbedingungen, so dass die anderen Bestimmungen zwischen den Parteien voll wirksam bleiben.<strong>Artikel 3. Angebote und Vertrag <\/strong>3.1 Alle Angebote, die der Lieferant online oder auf andere Weise macht, bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung des Lieferanten, es sei denn, der Lieferant hat ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes angegeben. 3.2 Alle Angebote des Lieferanten sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, das Angebot enth\u00e4lt eine Frist f\u00fcr die Annahme des Angebots; in diesem Fall erlischt das Angebot, wenn es nicht vor Ablauf der Frist vom Abnehmer angenommen wird.<br \/>\n3.3 Enth\u00e4lt ein Angebot keine Annahmefrist, so ist der Lieferant berechtigt, das Angebot sowohl vor als auch zwei Arbeitstage nach Erhalt der Annahme durch den Abnehmer zu widerrufen. 3.4 Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Abnehmer dem Angebot des Lieferanten zustimmt. Der Vertrag besteht ausschlie\u00dflich aus dem vereinbarten Angebot oder der Auftragsbest\u00e4tigung und den Bedingungen, es sei denn, die Parteien haben ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart (im Folgenden: &#8222;der Vertrag&#8220;). 3.5 Der Vertrag ersetzt alle fr\u00fcheren (m\u00fcndlichen oder schriftlichen) Angebote, Korrespondenzen, Vereinbarungen oder sonstigen Mitteilungen und hebt diese auf.<strong>Artikel 4. Kauf <\/strong>4.1 Neben anderen Dienstleistungen und G\u00fctern verkauft der Anbieter dem Kunden Credits f\u00fcr den Kauf von Software (im Folgenden: &#8222;Credits&#8220;). Der Kunde kann Credits online \u00fcber die Website(s) des Anbieters erwerben. 4.2 Um Credits zu erwerben, muss sich der Kunde als &#8222;Mitglied&#8220; auf der\/den Website(s) des Anbieters registrieren. Ab dem Zeitpunkt der Registrierung sind die Bedingungen zwischen den Parteien vereinbart und anwendbar. Nach der Aktivierung dieses Online-Kontos durch den Anbieter bestellt der Kunde Credits und erh\u00e4lt sie nach Bezahlung auf sein Guthaben und kann Software anfordern oder hochladen. Die erworbenen Credits bleiben auf unbestimmte Zeit g\u00fcltig.<strong>Artikel 5. Preis und Bezahlung <\/strong>5.1 Alle Preise sind in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (VAT) und\/oder andere (inter)nationale Steuern, Abgaben, Z\u00f6lle, (Einfuhr-)Geb\u00fchren oder (Liefer-)Kosten. 5.2 Der Anbieter stellt dem Kunden Preislisten f\u00fcr die Credits und die Software zur Verf\u00fcgung. Der Lieferant ist berechtigt, die Preislisten jederzeit zu \u00e4ndern. 5.3 Alle vom Lieferanten zur Verf\u00fcgung gestellten Preislisten, Kostenaufstellungen, Brosch\u00fcren und andere Daten in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen des Lieferanten, einschlie\u00dflich Credits und Software, sind indikativ und k\u00f6nnen ohne vorherige Ank\u00fcndigung ge\u00e4ndert werden, und es k\u00f6nnen daraus keine Rechte abgeleitet werden. Die Preise sind f\u00fcr den Lieferanten erst dann verbindlich, wenn der Lieferant die Bestellung der Credits und\/oder der Software ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt hat. 5.4 Bestellungen werden erst nach Eingang der Zahlung des Gesamtbetrags der Bestellung beim Lieferanten angenommen, und zwar ohne Aufschub, Abzug oder Aufrechnung. 5.5 Der Abnehmer ist verpflichtet, entweder sofort nach der Bestellung \u00fcber die zur Verf\u00fcgung gestellten Online-Zahlungsmethoden wie iDeal oder PayPal oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. 5.6 Die Rechnungen werden durch \u00dcberweisung auf das vom Lieferanten angegebene Bankkonto beglichen. Der Abnehmer ist von Rechts wegen in Verzug &#8211; ohne dass er zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist und ohne dass eine (weitere) Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist -, wenn die Rechnung nicht innerhalb der vorgenannten Zahlungsfrist von 14 Tagen beglichen wird. 5.7 Wenn der Abnehmer nicht in \u00dcbereinstimmung mit den Bedingungen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Absatz 5.6, zahlt, ist der gesamte geschuldete Betrag sofort f\u00e4llig und zahlbar. In diesem Fall ist der Lieferant berechtigt, Zinsen in H\u00f6he des gesetzlichen Zinssatzes auf den ausstehenden Betrag einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer und aller anderen in Absatz 5.1 genannten Kosten zu berechnen, wobei die Zinsen monatlich f\u00e4llig sind. Die Zinsen werden auf der Grundlage des Zeitraums berechnet, der zwischen dem Rechnungsdatum und dem Zeitpunkt der vollst\u00e4ndigen Zahlung verstrichen ist.<strong>Artikel 6. Lieferung und Reklamationen <\/strong>6.1 Die Lieferung der Software erfolgt nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung. Die vom Lieferanten genannten Lieferfristen sind Sch\u00e4tzungen und k\u00f6nnen keinesfalls als strenge Lieferfrist ausgelegt werden, es sei denn, die Parteien haben ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart. 6.2 Die Lieferung der Credits erfolgt unmittelbar nach Eingang der vollst\u00e4ndigen Zahlung beim Lieferanten durch \u00dcberweisung der Credits auf das Online-Konto des Kunden. Nach der Lieferung der Credits k\u00f6nnen die Credits zum Hochladen von Software oder zur Beantragung des Herunterladens von Software verwendet werden. Nach dem Hochladen der Software modifiziert der Anbieter die Software f\u00fcr den Kunden. Wenn die \u00c4nderung abgeschlossen ist, wird die vereinbarte Anzahl von Credits f\u00fcr diese \u00c4nderung vom Guthaben des Kunden abgezogen und die Software wird geliefert. 6.3 Der Anbieter bem\u00fcht sich, Software, die w\u00e4hrend der regul\u00e4ren Arbeitszeiten hochgeladen wird, so schnell wie m\u00f6glich zu \u00e4ndern. Die schnellstm\u00f6gliche \u00c4nderung der Software gilt als Verpflichtung, sich nach besten Kr\u00e4ften zu bem\u00fchen, da das Erreichen des gew\u00fcnschten Ergebnisses nicht garantiert werden kann. Nach dem Hochladen der Software wird der Lieferant die Software jedoch innerhalb einer Frist von h\u00f6chstens 1 (einer) Woche \u00e4ndern. 6.4 Wenn und soweit die Software nicht innerhalb der vorgenannten Frist von 1 (einer) Woche ge\u00e4ndert wird, werden sich die Parteien beraten, um zu entscheiden, ob der Abnehmer die Software noch w\u00fcnscht oder den Auftrag stornieren m\u00f6chte. Das einzige und ausschlie\u00dfliche Recht des Kunden, wenn die \u00c4nderung nicht innerhalb von 1 (einer) Woche nach dem Hochladen durchgef\u00fchrt wird, besteht darin, die Bestellung der Software ohne Abzug von Credits zu stornieren. Gekaufte Credits werden nicht zur\u00fcckerstattet. 6.5 Nach dem Hochladen der Software ist der Kunde verpflichtet, unverz\u00fcglich, in jedem Fall aber innerhalb von 48 Stunden, zu pr\u00fcfen und festzustellen, ob die Software vollst\u00e4ndig und ohne Sch\u00e4den ist. 6.6. Der Abnehmer ist nicht mehr berechtigt, sich auf M\u00e4ngel oder Fehler in der Leistung zu berufen, wenn er nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem er den Mangel oder Fehler entdeckt hat oder vern\u00fcnftigerweise h\u00e4tte entdecken m\u00fcssen, schriftlich beim Lieferanten reklamiert (Rechtsverlust). 6.7 Im Falle einer rechtzeitigen und berechtigten Reklamation besteht das einzige und ausschlie\u00dfliche Recht des Abnehmers darin, dem Lieferanten die M\u00f6glichkeit zu geben, das Problem auf die vom Lieferanten gew\u00fcnschte Weise zu l\u00f6sen. Nur wenn das Problem nicht innerhalb von 1 (einer) Woche gel\u00f6st wird, hat der Kunde das Recht, die Bestellung zu stornieren und die abgezogenen Guthaben werden auf das Guthaben des Kunden zur\u00fcck\u00fcbertragen. Dies sind die einzigen und ausschlie\u00dflichen Rechte, die der Kunde im Falle einer Reklamation hat, und jede andere oder weitere Haftung des Lieferanten ist ausgeschlossen. Gekaufte Credits werden nicht zur\u00fcckerstattet. 6.8 Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus. 6.9 Wenn sich herausstellt, dass eine Reklamation (teilweise) unbegr\u00fcndet ist, gehen die Kosten des Lieferanten, einschlie\u00dflich der Untersuchungs- und Anwaltskosten, vollst\u00e4ndig zu Lasten des Kunden.<strong>Artikel 7. Beendigung <\/strong>7.1 In jedem Fall, wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen eintreten:<\/p>\n<p>\uf02d der Abnehmer eine oder mehrere Rechnungen des Lieferanten nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum vollst\u00e4ndig und\/oder fristgerecht bezahlt; \uf02d der Abnehmer irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag oder aus dem Gesetz nicht einh\u00e4lt oder verletzt; \uf02d der Abnehmer die Software nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet und\/oder zul\u00e4sst, dass die Software unsachgem\u00e4\u00df oder f\u00fcr einen anderen als den vorgesehenen Zweck verwendet wird; \uf02d die Software verloren geht, ungeachtet der Ursache, einschlie\u00dflich Diebstahl und Unterschlagung; \uf02d Zahlungsaufschub oder Konkurs des Abnehmers beantragt oder erkl\u00e4rt wird; \uf02d das Eigentum des Abnehmers und\/oder die dem Abnehmer gelieferten Produkte und Dienstleistungen gepf\u00e4ndet werden; \uf02d beschlossen wird, dass der Abnehmer sein Unternehmen aufgibt, aufl\u00f6st oder liquidiert; der Lieferant ist (nicht beschr\u00e4nkt) berechtigt, au\u00dfergerichtlich aufzul\u00f6sen und\/oder Schadenersatz und\/oder Erf\u00fcllung zu fordern, ohne verpflichtet zu sein, dem Abnehmer irgendeine Entsch\u00e4digung zu zahlen, und die Software auf Kosten des Abnehmers wieder in Besitz zu nehmen und &#8211; neben eventuellen f\u00e4lligen Zahlungen &#8211; die sofortige Zahlung des gesamten, vom Abnehmer dem Lieferanten geschuldeten Betrags zu verlangen.<\/p>\n<p>7.2 Alle Kosten, die der Lieferant zur Aus\u00fcbung seiner Rechte aus diesem Vertrag aufwendet, einschlie\u00dflich der Anwaltskosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15% des Restkaufpreises, es sei denn, die tats\u00e4chlichen Kosten \u00fcbersteigen diesen Prozentsatz; in diesem Fall gehen die tats\u00e4chlichen Kosten zu Lasten des Abnehmers.<strong>Artikel 8. Gefahren\u00fcbergang und Eigentumsvorbehalt <\/strong>8.1 Der Abnehmer tr\u00e4gt das Risiko aller direkten und indirekten Sch\u00e4den und Kosten, die der Software nach der Lieferung der Software im Sinne des letzten Satzes von Absatz 6.2 der Bedingungen entstehen. 8.2 Die vom Lieferanten gelieferten Produkte oder Dienstleistungen bleiben das ausschlie\u00dfliche Eigentum des Lieferanten, bis der Abnehmer alle folgenden Verpflichtungen erf\u00fcllt hat: 8.2.1 Vollst\u00e4ndige Begleichung aller ausstehenden Rechnungen und sonstigen Zahlungen f\u00fcr alle vom Kunden gelieferten, zu liefernden oder bestellten Produkte und Dienstleistungen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Gutschriften und Software; 8.2.2 Vollst\u00e4ndige Begleichung aller Forderungen des Lieferanten aufgrund der Nichterf\u00fcllung oder Nichteinhaltung des Vertrags durch den Kunden. 8.3 Vom Lieferanten gelieferte Produkte und\/oder Dienstleistungen, die dem Eigentumsvorbehalt gem\u00e4\u00df Absatz 8.2 unterliegen, d\u00fcrfen nicht weiterverkauft werden. Im Falle der Insolvenz oder des Zahlungsaufschubs des Abnehmers ist der Weiterverkauf strengstens untersagt. 8.4 Wenn der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder der Lieferant die begr\u00fcndete Bef\u00fcrchtung hat, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Lieferant berechtigt, gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, die unter den in Absatz 2 genannten Eigentumsvorbehalt fallen, vom Abnehmer oder von Dritten, die im Auftrag des Abnehmers \u00fcber die Produkte oder Dienstleistungen verf\u00fcgen, zur\u00fcckzunehmen oder zur\u00fccknehmen zu lassen. Der Abnehmer ist verpflichtet, bei dieser R\u00fccknahme in vollem Umfang mitzuwirken. 8.5 Wenn Dritte ein Recht an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten oder Dienstleistungen \u00fcbertragen oder \u00fcbertragen lassen wollen, ist der Abnehmer verpflichtet, den Lieferanten so schnell wie billigerweise zu erwarten, davon in Kenntnis zu setzen. 8.6 Wenn der Lieferant seinen Eigentumsvorbehalt nicht aus\u00fcben kann, weil die gelieferten Produkte oder Dienstleistungen vermischt, verformt oder in ein neues Produkt eingebaut wurden, ist der Abnehmer verpflichtet, dem Lieferanten die neu gebildeten Sachen zur Verf\u00fcgung zu stellen oder zu verpf\u00e4nden.<strong>Artikel 9. Haftung <\/strong>9.1 Die vertragliche und au\u00dfervertragliche Haftung des Lieferanten, die nur im Falle von direkten Sch\u00e4den und Kosten besteht, die durch Nichterf\u00fcllung des Vertrags verursacht werden, ist immer auf maximal 100% des Nettoverkaufspreises des Betrags der Gutschriften, die der Abnehmer f\u00fcr den Kauf der Software verwendet hat, beschr\u00e4nkt, au\u00dfer im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrl\u00e4ssigkeit seitens des Lieferanten. Unter dem Betrag der vom Kunden verwendeten Guthaben ist zu verstehen: der Betrag, der sich auf die Guthaben bezieht, die f\u00fcr den Kauf der Software in einem bestimmten Fall verwendet wurden, und nicht der Gesamtbetrag der Guthaben auf dem Guthaben des Kunden. 9.2 Der Kunde haftet vollst\u00e4ndig und allein f\u00fcr die Nutzung der Software in \u00dcbereinstimmung mit dem beabsichtigten Zweck der Software und in \u00dcbereinstimmung mit den geltenden (inter)nationalen Gesetzen und Vorschriften im Land der Nutzung. Der Abnehmer stellt den Lieferanten von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die sich direkt oder indirekt aus der Nichteinhaltung des Verwendungszwecks und\/oder der geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Software durch den Abnehmer ergeben. 9.3 Der Lieferant haftet, au\u00dfer bei Vorsatz oder bewu\u00dfter Fahrl\u00e4ssigkeit, unter keinen Umst\u00e4nden (nicht einschr\u00e4nkend) f\u00fcr: 9.3.1 indirekte Sch\u00e4den, die durch Verzug (Nichterf\u00fcllung) in bezug auf den Vertrag entstehen; 9.3.2 Sch\u00e4den, die der Abnehmer durch Handlungen oder Unterlassungen von Implementierern, Konstrukteuren, Lieferanten oder anderen Dritten erleidet, derer sich der Abnehmer bei der Ausf\u00fchrung dieses oder eines anderen Vertrages in bezug auf die Software bedient; 9.3.3 Sch\u00e4den an der vom Lieferanten gelieferten Software, die die Folge einer falsch ausgef\u00fchrten Bearbeitung durch den Abnehmer oder in dessen Namen sind. 9.3.4 Verlust der (Hersteller-)Garantie durch den Abnehmer oder einen Dritten; 9.3.5 Fehler oder Unzul\u00e4nglichkeiten im Auftrag Dritter (die m\u00f6glicherweise vom Abnehmer eingeschaltet wurden); 9.3.6 Art, Qualifikation, Merkmale, Eigenschaften, Qualit\u00e4t, Verwendung, Sicherheit und\/oder Anwendung der vom Abnehmer an Dritte gelieferten Produkte und\/oder Dienstleistungen; und\/oder 9.9.4 Der Abnehmer stellt den Lieferanten von allen Anspr\u00fcchen Dritter auf Schadenersatz oder Kosten (einschlie\u00dflich des Verlustes der Gew\u00e4hrleistung) frei, die sich aus den Handlungen oder Unterlassungen des Abnehmers ergeben. Der Abnehmer stellt den Lieferanten von allen Anspr\u00fcchen Dritter aus Produkthaftung frei, die durch einen Fehler in einem Produkt und\/oder einer Dienstleistung verursacht werden, die der Abnehmer an einen Dritten geliefert hat. Mit anderen Worten: Der Lieferant ist unter keinen Umst\u00e4nden haftbar und wird vom Abnehmer (au\u00dfer im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrl\u00e4ssigkeit) f\u00fcr Anspr\u00fcche Dritter freigestellt. 9.5 Der Abnehmer ist allein und vollst\u00e4ndig verantwortlich und haftbar f\u00fcr die Verarbeitung der Software, indem er die Software (beispielsweise) ausliest und\/oder in das Motormanagement von Kraftfahrzeugen implementiert, sowie f\u00fcr die Bereitstellung der entsprechenden Informationen \u00fcber die Software an Dritte. Die Haftung ist begrenzt, da der Lieferant (unter anderem) keine Rolle in dem vorgenannten Prozess spielt und keinen Einfluss auf diesen hat. Das Funktionieren der Software h\u00e4ngt von mehreren externen Faktoren ab, wie z.B.: technische Qualit\u00e4t des Fahrzeugs, Qualit\u00e4t des Kraftstoffs, Umweltbedingungen, falsche \u00c4nderungsw\u00fcnsche aufgrund einer falschen Diagnose des Fahrzeugs usw. Da der Lieferant keinen Einfluss auf die vorgenannten Faktoren hat, haftet der Kunde vollst\u00e4ndig und allein f\u00fcr das Funktionieren und die Leistung der Software. Der Lieferant \u00fcbernimmt keine Garantie f\u00fcr die Software.<strong>Artikel 10. Geistiges Eigentum <\/strong>10.1 Der Lieferant, einschlie\u00dflich der mit ihm verbundenen Unternehmen, beh\u00e4lt sich alle gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte vor, die mit der Software und ZIPtuning verbunden sind, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Datenbankrechte, Modellrechte, Software, Handelsnamenrechte und Rechte auf Know-how. 10.2 Der Kunde darf die Software und\/oder die Credits oder andere geistige Produkte im weitesten Sinne des Wortes nicht vervielf\u00e4ltigen, offenlegen oder verwerten, weder mit noch ohne Beteiligung von Dritten oder auf andere Weise. Die Vervielf\u00e4ltigung, Offenlegung oder Verwertung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Lieferanten erlaubt. 10.3 Der Lieferant beh\u00e4lt sich au\u00dferdem alle Rechte an geistigem Eigentum gem\u00e4\u00df dem Urheberrechtsgesetz und\/oder allen anderen Rechtsvorschriften \u00fcber geistiges Eigentum vor.<strong>Artikel 11. Vertraulichkeit <\/strong>11.1 Der Kunde ist sowohl w\u00e4hrend der R\u00fcckzahlung des Kaufpreises als auch 2 Jahre nach Zahlung der letzten Rate verpflichtet, \u00fcber alle Informationen und\/oder Kenntnisse, die direkt oder indirekt mit der Software und ZIPtuning zusammenh\u00e4ngen, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde ist verpflichtet, Informationen und\/oder Kenntnisse, die er w\u00e4hrend der Laufzeit dieses Vertrages erlangt hat und von denen er wei\u00df oder vern\u00fcnftigerweise vermuten kann, dass sie vertraulich sind und\/oder dass die Offenlegung dieser Informationen zu Sch\u00e4den f\u00fchren kann, nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Offenlegung der Informationen ist gesetzlich vorgeschrieben oder erfolgt nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten. 11.2 Im Falle eines Versto\u00dfes gegen Absatz 11.1 verwirkt der Abnehmer gegen\u00fcber dem Lieferanten eine sofort f\u00e4llige Vertragsstrafe in H\u00f6he von \u20ac 10.000,- f\u00fcr jeden Versto\u00df, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, unbeschadet der Rechte des Lieferanten, wie z.B. das Recht, die Einhaltung des Vertrages zu verlangen, und das Recht, vollst\u00e4ndigen Schadensersatz zu fordern.<strong>Artikel 12. H\u00f6here Gewalt <\/strong>12.1 Vers\u00e4umnisse oder Unzul\u00e4nglichkeiten des Lieferanten bei der Erf\u00fcllung des Vertrages gelten als h\u00f6here Gewalt und sind dem Lieferanten nicht zuzurechnen, wenn die Vers\u00e4umnisse oder Unzul\u00e4nglichkeiten ohne Verschulden des Lieferanten entstanden sind und nach dem Gesetz, dem Vertrag oder den allgemein anerkannten Normen nicht zu seinen Lasten gehen, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorauszusehen waren. 12.2 Unter h\u00f6herer Gewalt wird auf jeden Fall verstanden: die nicht rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Lieferung einer wichtigen Leistung eines Dritten im Zusammenhang mit der eigenen lieferbaren Leistung durch den Lieferanten; Streiks; Verkehrsst\u00f6rungen; staatliche Ma\u00dfnahmen, die den Lieferanten an der rechtzeitigen oder ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen hindern; ein allgemeiner Mangel an notwendigen Materialien und anderen Waren oder Dienstleistungen, die f\u00fcr die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sowie \u00fcberm\u00e4\u00dfige Abwesenheit durch Krankheit. 12.3 Wenn die Erf\u00fcllung aufgrund h\u00f6herer Gewalt l\u00e4nger als drei Monate verz\u00f6gert wird, ist jede Partei unter Ausschluss anderer Rechte berechtigt, den Vertrag gem\u00e4\u00df dem Gesetz aufzul\u00f6sen, ohne dass der Lieferant dem Abnehmer oder Dritten gegen\u00fcber zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. 12.4 Der Lieferant ist auch berechtigt, sich auf h\u00f6here Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erf\u00fcllung behindert, eintritt, nachdem der Lieferant seine Verpflichtung h\u00e4tte erf\u00fcllen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>12.5 Hat der Lieferant zum Zeitpunkt des Eintritts der h\u00f6heren Gewalt seine Verpflichtungen teilweise erf\u00fcllt oder ist er nur in der Lage, seine Verpflichtungen teilweise zu erf\u00fcllen, ist er berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Abnehmer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handeln w\u00fcrde. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte oder lieferbare Teil keinen eigenst\u00e4ndigen Wert hat.<strong>Artikel 13. Gerichtsstand und anwendbares Recht <\/strong>13.1 Der Vertrag unterliegt ausschlie\u00dflich dem niederl\u00e4ndischen Recht. Das Wiener \u00dcbereinkommen \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. 13.2 Die Parteien erkl\u00e4ren sich mit der ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeit des niederl\u00e4ndischen Zivilgerichts am Gesch\u00e4ftssitz des Lieferanten einverstanden, falls sich aus dem Vertrag ein Streitfall ergibt. Nur der Lieferant kann von dieser Gerichtsstandsbestimmung abweichen und stattdessen die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln einhalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN WWW.ZIPTUNING.COMArtikel 1. 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